Amtsleiter der Gemeinde Viehhofen
Der Gemeindeamtsleiter ist aufgrund der Bestimmungen der Salzburger Gemeindeordnung der Leiter des inneren Dienstes, für die Führung der Gemeindegeschäfte verantwortlich und Dienstvorgesetzter aller Gemeindebediensteten. Er untersteht unmittelbar nur dem Bürgermeister.
Zuständig für:
- Bauamt
- Bauverhandlungen
- Räumliches Entwicklungskonzept (REK)
- Raumordnung
- Flächenwidmung
- Baulandsicherung
- Bebauungsplan
- Kanal- und Wasseranschlüsse
- Gemeindejagd
- Jagdrecht
- Wegerecht
- Veranstaltungsgenehmigungen
- Wahlen
- Wahlkarten
- Wählerevidenz
- Örtliche Straßenpolizei
- Personalangelegenheiten